Existenzgründung

Existenzgründung zum Hundefriseur / Groomer

Hundefriseure (Groomer) haben durch ihren täglichen Umgang mit Hunden oder Katzen und deren Eigentümer einen schönen Beruf. In den meisten Fällen arbeiten Hundefriseure selbstständig im eigenen Hundesalon.

Neben viel Liebe zu den Tieren sind in diesem Beruf auch unternehmerische Qualitäten gefragt. Den Willen zum Kundenkontakt und Kundenberatung für den Verkauf von Dienstleistungen brauchen Sie auf jeden Fall. Neben der bedingungslosen Liebe zu den Tieren darf man als Hundefriseur auch keine Angst vor anderen Menschen haben.

Existenzgründerzuschuss

Der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt ist eines der wichtigsten Instrumente zur Existenzgründerzuschussförderung in Deutschland. Denn er nimmt dem Gründer für fast ein Jahr die Kosten für seine Existenzgründung ab.

Viele Existenzgründer hätten den Schritt in die Selbstständigkeit ohne diesen Zuschuss nicht gewagt. Denn oftmals fehlt gerade am Anfang der Selbständigkeit der Umsatz, um seine privaten Ausgaben über die neue Firma decken zu können.

Wer hat Anspruch auf den Existenzgründerzuschuss?
Der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt wurde eingeführt, um arbeitlosen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, durch eine Existenzgründung ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Deshalb muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vorliegen.

Mindestvorrausetzungen:

Sie müssen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Innerhalb der letzten 2 Jahre müssen Sie mindestens 1 Jahr lang abhängig beschäftigt gewesen sein (also 1 Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben). Der Anspruch muss mindestens noch 90 Tage lang gelten. Sie müssen nachweisen das Sie auf Dauer davon Leben können. (Businessplan aufstellen) Dafür müssen Sie auch Fachkenntnisse auf dem Gebiet Ihrer Gründung nachweisen.


Detailierte Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de oder dirket bei Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.